Automobilclubs
Im täglichen Straßenverkehr kann viel geschehen - weder die Menschen noch ihre Autos sind perfekt.
Hier setzen die Automobilclubs als erstes an: bei einem Unfall oder einem technischen Schaden leisten sie erste Hilfe - nicht
für den Fahrer, sondern für sein Fahrzeug. sie reparieren vor Ort, schleppen ab, leisten Abhilfe - je nach Leistungen des
jeweiligen Anbieters. So ist die Mitgliedschaft in der Regel primär eine Versicherung, zusätzlich zur Autoversicherung.
ACE:
ACE steht für den Auto Club Europa und ist wie die meisten Automobilclubs ein eingetragener Verein. Der ACE ist einer der größten Automobilclubs und wurde 1965 vom DGB (Deutscher Gewerkschaft Bund) und seinen Einzelgewerkschaften gegründet. Der Vereinssitz befindet sich in Stuttgart. Er unterhält rund 50 Geschäftsstellen, knapp 300 Kreisclubs und Hilfsstellen in DGB – Büros. Die Besonderheit am ACE ist, dass er nur Mitglieder der DGB Gewerkschaften aufnimmt.
ADAC:
Der heute bekannteste und wohl auch populärste Automobilclub Deutschlands. Auch umgangssprachlich bekannt als die „gelben Engel“, was wohl auf das schwarze Logo auf gelben Grund bezogen ist und auch so die Autos des ADAC selbst als solche eindeutig erkennbar macht. ADAC steht eigentlich für Allgemeiner Deutscher Automobil Club. Er wurde 1905 Deutsche Motorrad Vereinigung in Deutschland gegründet bis er 1905 seinen Sitz nach München verlegte und sich im Jahre 1911 in den ADAC umbenannte. Er wurde 1948, nach dem zweiten Weltkrieg wieder neu gegründet und ist seit dem eine Vereinigung zur Wahrnehmung der Interessen des Kraftfahrzeugwesen und des Motorsports. Der ADAC unterhält 161 Geschäftsstellen mit Informationsdiensten, verfügt über rund 75 Prüfdienstfahrzeuge, über 1000 Straßenwachtfahrer mit über 900 Fahrzeugen für den Pannenhilfsdienst auf Autobahnen und Bundesstraßen. Zusätzlich betreibt der ADAC noch die ADAC Reise GmbH. Sie wurde 1929 gegründet und hat ebenfalls ihren Sitz in München. Mit der ADAC Reise GmbH ist der ADAC einer der führenden Veranstalter für das Reisen mit Autos.
AvD:
Heißt eigentlich Automobilclub von Deutschland und ist ein eingetragener Verein. Er ist der älteste deutsche Automobilclub und wurde 1899 als deutscher Automobil Club (DAC) gegründet. Von 1905 – 1920 hatte er die Bezeichnung als Kaiserlicher Automobil Club (KAC). Nach dem zweiten Weltkrieg kam es dann 1948 zu einer Neugründung, mit entsprechendem Sitz in Frankfurt am Main. Zu seinen Aufgaben gehört neben der Vertretung von Mitgliederinteressen wie Verkehrshilfsdienst, Unfallverhütung, Touristik, Ausstellung von Reisedokumenten, auch die Förderung des Motorsports durch internationale und nationale Autorennen. Hierzu zählt vor allem der große Preis von Deutschland.
VCD:
Ist der Verkehrsclub und ist ebenfalls ein eingetragener Verein. Das Hauptanliegen dieses Clubs ist ein ökologischer und er setzt sich für die sogenannte sanfte Mobilität aller Verkehrsteilnehmer ein. Hierbei handelt es sich um ein politisches Konzept, welches sich zum Ziel gesetzt hat, nachhaltige, umweltschonende sozial verträgliche und als unfallarm bezeichnete Fortbewegungsarten, wie zum Beispiel das gehen, das Radfahren und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu fördern. Er wurde 1986 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Berlin.
ACS:
Ist der Automobil Club der Schweiz. Gegründet wurde er schon 1898 in Genf. Verlegte jedoch seinen Sitz 1934 seinen Sitz nach Bern. Wo er heute noch ansässig ist. Der Club ist eine Vereinigung zur Wahrnehmung der Interessen des Kraftfahrzeugwesens und des Motorsports Der ACS ist in der Schweiz und in dem benachbarten Fürstentum Lichtenstein in 27 Sektionen gegliedert und betreibt Straßenhilfsdienste, Reisebüros und Informationsdienste über Straßenzustände, Verkehrsbehinderungen und vielem mehr was Autos betrifft.
ACI:
Die Abkürzung steht für Automobile Club d´Italia. Er ist eine Körperschaft zur Wahrung und Vertretung des Italienischen Kraftfahrzeugwesens und wurde 1905 gegründet. Seinen Sitz hat der Club in Rom. Zu seinen Aufgaben gehören die Verwaltung des Kfz – Registers, sowie die aufgrund der staatlichen Ermächtigung, Erhebung der Steuer für Autos und andere Kraftfahrzeuge. Außerdem selbstverständlich die übliche Pannenhilfe und entsprechende Rettungsdienste.
